Dachgeschoss Schöneberg

Dachgeschoss Schöneberg

Bauherr
privat
Standort
Hauptstraße / Langenscheidtstraße, Berlin-Schöneberg
Tätigkeitsbereich
LPH 1 – 2
Wohnfläche
ca. 450 m2 (je nach Grundrissvariante leicht abweichend)
Bearbeitungszeitraum
2019 – 2020

Dachgeschoss Berlin – Grundlagenermittlung und Vorplanung zum Ausbau / Erhöhung

Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Durchführbarkeit des Dachausbaus

Das fünfgeschossige Mietshaus entstand 1892 nach Plänen des Architekten Rudolf Denke im Stil der späten Gründerzeit des ausgehenden 19. Jhs. Als Eckgrundstücksbebauung besitzt es drei Fassaden zum Stadtraum bzw. Straßenland (Langenscheidtstraße, Hauptstraße, Kreuzung der beiden Straßen), die von Symmetrie geprägt sind. Die Fassaden werden von bauzeittypischen Gesimsen in Form von horizontalen Bändern bestimmt, die die Geschossigkeit des Gebäudes betonen.

Die beiden unteren Geschosse tragen die für die Gründerzeit üblichen Bossierungen und bilden somit den Sockel des Gebäudes. Das Erdgeschoss beinhaltet für Berlin typische Ladengeschäfte mit großen Öffnungen zum Stadtplatz, während in den oberen Geschossen Wohnungen untergebracht sind.

Der Dachraum unter einem flach geneigten Pultdach ist bislang nicht ausgebaut. Die niedrige lichte Höhe im Bestand von 2,58 m würde an der höchsten Stelle ein Anheben der Traufhöhe erforderlich machen.
Als Diskussionsgrundlage werden dafür Varianten unterschiedlicher Geometrie entwickelt. Zielstellung ist hierbei, Pult- und Satteldachlösungen gegeneinander abzuwägen. Weiterhin wurde der Versuch unternommen, auf die jeweils angrenzenden Dachformen zu reagieren, um den städtebaulichen Dialog zu stützen.

Weitere Untersuchungen werden in Bezug auf die Grundrisse vorgenommen. Fragen zur Erschließung, Zweitem Rettungsweg, Anschluss Aufzug und optimale Wohnraumverteilung sind ebenso zu klären, wie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Neben den einschlägigen geltenden Vorschriften und Gesetzen ist außerdem der geltende Bebauungsplan sowie die Vorgaben aus der sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiet) zu berücksichtigen.